Marketing-ABC

Das TMG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland. Es ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts.

Es schreibt u.a. vor, das Werbe-E-Mails schon vor dem Öffnen als solche erkennbar sein müssen und das „geschäftsmäßige Online-Dienste“ ein Impressum haben müssen, die den Websitebesuchern Auskunft über den Inhaber der Seite geben. Dies betrifft also sämtliche Seitenbetreiber, die Waren oder Dienstleistungen anbieten.